Beschreibung
Die Folgebelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist eine Pflicht für Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen informiert sind. Hier sind einige wichtige Themen, die in der Folgebelehrung nach § 43 des IfSG behandelt werden:
- Übertragung von Infektionskrankheiten: Die Teilnehmer lernen, wie Infektionskrankheiten übertragen werden und wie man das Risiko vermeiden kann.
- Hygienemaßnahmen: Die Teilnehmer lernen, wie man hygienische Maßnahmen umsetzt, um das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
- Schutzmaßnahmen: Die Teilnehmer lernen, wie man Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Masken, Handschuhe oder Schutzbrillen einsetzt, um das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
- Meldepflicht bei Infektionskrankheiten: Die Teilnehmer lernen, wann sie eine Infektionskrankheit melden müssen und wie das Meldeverfahren abläuft.
- Verhaltensregeln: Die Teilnehmer lernen, wie sie ihr Verhalten anpassen müssen, um das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
Indem man eine Folgebelehrung nach § 43 des IfSG absolviert, kann man sicherstellen, dass die Mitarbeiter über die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen informiert sind und dass sie wissen, wie man das Risiko vermeidet.