Häufig gestellte Fragen
FAQ
Ja. Die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen, einschließlich der Möglichkeit, diese digital oder elektronisch durchzuführen, wird im § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festgelegt.
Sie bezahlen bequem per Rechnung.
Nein, die Lizenzlaufzeit beträgt je nach Bestellung 12, 24 oder 36 Monate und endet automatisch.
Sie können die Online-Unterweisungen mit jedem internetfähigen Gerät durchführen.
Sie benötigen lediglich eine Internetverbindung sowie einen aktuellen Internet-Browser.
Die ungefähre Dauer einer Unterweisung ist in der jeweiliegen Produktbeschreibung angegeben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Unterweisung durch einen Test erhält der Teilnehmer ein persönliches Schulungszertifikat als PDF-Dokument. Dieses Zertifikat kann der Mitarbeiter ausdrucken oder per E-Mail an die Personalabteilung schicken. Auf Wunsch kann die Weiterleitung an eine hinterlegte E-Mailadresse auch automatisiert erfolgen.
Es erfolgt eine nicht manipulierbare Systemdokumentation des Lernstandes, die erst nach 12 Monaten gelöscht wird. Zusätzlich können Sie als rechtssicheren Schulungsnachweis das PDF-Zertifikat der Personalakte beifügen.
Mit Online-Unterweisungen kommen Sie Ihrer Pflicht nach §12 des Arbeitsschutzgesetzes ohne viel Aufwand nach. Sie sparen zudem Zeit, da bei Krankheit, Urlaub etc. keine Nachschulungen anfallen. Da die Kurse individuell durchgeführt werden können, lassen sich die Unterweisungen optimal in den Arbeitsablauf integrieren.
Für den Einsatz sind keinerlei IT-Kenntnisse erforderlich. Sie gehen auf mosa-ic.de und loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein. Danach können Sie sofort starten, ohne eine Software installieren zu müssen. Schauen Sie sich hierzu auch gern unser Video an.
Ja, die Inhalte können als SCORM 1.2/2004 oder xAPI Datei ausgeliefert und auf Ihrem System genutzt werden.
Ja, gerne fügen wir auf Wunsch Ihr Unternehmenslogo ein.
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