Infektionsschutz ernst nehmen – gesetzliche Vorgaben sicher erfüllen
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, ist verpflichtet, regelmäßig an einer Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilzunehmen. Die Online-Schulung „Folgebelehrung nach § 43 IfSG“ informiert verständlich über Hygienevorschriften, Meldepflichten und korrektes Verhalten im Krankheitsfall – rechtskonform, aktuell und praxisnah.
Kursinhalte im Überblick:
Gesetzliche Grundlagen
Ihre Pflicht nach § 43 IfSG
Rechtliche Rahmenbedingungen für alle Tätigkeiten mit Lebensmitteln
Hygiene- und Infektionsschutz
Persönliche Hygiene
Händehygiene, Schutzkleidung, Umgang mit offenen WundenÜbertragungswege von Krankheitserregern
Wie Infektionen entstehen – und wie man sie verhindertBesonders empfindliche Lebensmittel
Spezielle Anforderungen bei leicht verderblichen Produkten
Richtiges Verhalten bei Krankheitsverdacht
Symptome erkennen
Typische Anzeichen infektiöser ErkrankungenVerhalten im Krankheitsfall
Was tun bei Verdacht – und wie andere schützen?Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
Wann ein Arbeiten verboten ist – und wer informiert werden muss
Nach Abschluss der Schulung erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat zur gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation.