Mann mit Mundschutz öffnet eine Glastür
Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

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Infektionsschutz ernst nehmen – gesetzliche Vorgaben sicher erfüllen

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, ist verpflichtet, regelmäßig an einer Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilzunehmen. Die Online-Schulung „Folgebelehrung nach § 43 IfSG“ informiert verständlich über Hygienevorschriften, Meldepflichten und korrektes Verhalten im Krankheitsfall – rechtskonform, aktuell und praxisnah.

Kursinhalte im Überblick:

Gesetzliche Grundlagen

  • Ihre Pflicht nach § 43 IfSG
    Rechtliche Rahmenbedingungen für alle Tätigkeiten mit Lebensmitteln

Hygiene- und Infektionsschutz

  • Persönliche Hygiene
    Händehygiene, Schutzkleidung, Umgang mit offenen Wunden

  • Übertragungswege von Krankheitserregern
    Wie Infektionen entstehen – und wie man sie verhindert

  • Besonders empfindliche Lebensmittel
    Spezielle Anforderungen bei leicht verderblichen Produkten

Richtiges Verhalten bei Krankheitsverdacht

  • Symptome erkennen
    Typische Anzeichen infektiöser Erkrankungen

  • Verhalten im Krankheitsfall
    Was tun bei Verdacht – und wie andere schützen?

  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
    Wann ein Arbeiten verboten ist – und wer informiert werden muss

Nach Abschluss der Schulung erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat zur gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation.

Zusätzliche Informationen

Sprache: Keine Auswahl

Deutsch

Kursdauer: Keine Auswahl

ca. 20-25 min

Lizenzlaufzeit: Keine Auswahl

12 Monate, 24 Monate, 36 Monate