Die Folgebelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist eine Pflicht für Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen informiert sind. Hier sind einige wichtige Themen, die in der Folgebelehrung nach § 43 des IfSG behandelt werden: Übertragung von Infektionskrankheiten: Die Teilnehmer lernen, wie Infektionskrankheiten übertragen werden und […]