Die Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Pflicht des Arbeitgebers, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten über die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen informiert sind. Hier einige wichtige Themen, die in der Folgebelehrung nach § 43 IfSG behandelt werden:
- Übertragung von Infektionskrankheiten: Die Teilnehmenden lernen, wie Infektionskrankheiten übertragen werden und wie Risiken vermieden werden können.
- Hygienemaßnahmen: Die Teilnehmenden lernen, wie sie Hygienemaßnahmen durchführen, um das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
- Schutzmaßnahmen: Die Teilnehmenden lernen, Schutzmaßnahmen wie Mundschutz, Handschuhe oder Schutzbrille anzuwenden, um das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
- Meldepflicht von Infektionskrankheiten: Die Teilnehmenden lernen, wann sie eine Infektionskrankheit melden müssen und wie das Meldeverfahren abläuft.
- Verhaltensregeln: Die Teilnehmenden lernen, wie sie sich verhalten müssen, um das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
Durch eine Folgebelehrung nach § 43 IfSG kann sichergestellt werden, dass die Beschäftigten über die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen informiert sind und wissen, wie sie Risiken vermeiden können.