Der § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen. Er verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen an die Tätigkeit der Beschäftigten angepasst sein und bei Veränderungen der Tätigkeit, der Einführung neuer Technologien oder nach Arbeitsunfällen entsprechend aktualisiert werden.