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Rechtliche Grundlagen für Digitale Unterweisungen

In Zeiten digitaler Transformation stehen Unternehmen vor der Herausforderung, traditionelle Prozesse zu digitalisieren – darunter auch die Arbeitsschutzunterweisungen. Doch welche rechtlichen Grundlagen müssen dabei beachtet werden, und wie lässt sich die digitale Umsetzung effektiv gestalten? Rechtliche Grundlagen

Der § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen. Er verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen an die Tätigkeit der Beschäftigten angepasst sein und bei Veränderungen der Tätigkeit, der Einführung neuer Technologien oder nach Arbeitsunfällen entsprechend aktualisiert werden​.

Ergänzt wird diese Vorschrift durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die unter anderem die regelmäßige, mindestens jedoch jährliche Durchführung und Dokumentation der Unterweisungen fordert. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Unterweisungen in einer Form erfolgen, die das Verständnis und die Anwendung der vermittelten Inhalte durch die Beschäftigten gewährleistet.

DALL·E 2024-02-02 10.48.10 - A conceptual illustration representing the legal foundations of digital instruction,


Digitale Umsetzung


Die Digitalisierung von Arbeitsschutzunterweisungen bietet viele Vorteile, darunter Flexibilität in der Durchführung und eine möglicherweise höhere Effektivität durch interaktive Lernmethoden. Digitale Formate wie E-Learning, Web Based Training (WBT) oder Blended Learning erlauben eine individuelle und standortunabhängige Vermittlung von Inhalten, die durch multimediale Elemente unterstützt wird.

Wichtig bei der digitalen Umsetzung ist jedoch, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehört, dass die digitalen Unterweisungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gestaltet sind, eine Überprüfung des Lernerfolgs ermöglichen und eine Dokumentation der Teilnahme und des Verständnisses der Beschäftigten beinhalten​.

Die DGUV schreibt hierzu: "die alleinige Übergabe von Unterweisungsinhalten zum Selbststudium, auch in elektronischer Form, oder die ausschließliche Bearbeitung einer Unterweisungssoftware, ohne entweder der Möglichkeit eines ergänzenden mündlichen Kontakts oder der Möglichkeit der Rückfrage, reichen nicht aus."  Sofern den Mitarbeitenden allerdings die Möglichkeit der Nachfrage gegeben wird, ist eine digitale Unterweisung sehr wohl möglich. Die DGUV schreibt hierzu: "wenn dies mit der Möglichkeit für ergänzende mündliche Erläuterungen verbunden ist, zum Beispiel im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz, einzeln oder in einer Gruppe, und dabei die Möglichkeit für Rückfragen besteht. Entsprechende Aussagen finden sich auch in der DGUV Regel 100-001 unter 2.3 „Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln“ [9], wonach elektronische Medien als Hilfsmittel einsetzbar sind."

Praktische Hinweise


Für die praktische Umsetzung digitaler Arbeitsschutzunterweisungen empfiehlt es sich, folgende Punkte zu beachten:

Interaktivität und Engagement:
Digitale Unterweisungen sollten interaktive Elemente enthalten, die das Engagement der Mitarbeitenden fördern und das Verständnis der Inhalte unterstützen.

Überprüfung des Lernerfolgs:
Durch Tests oder Quiz am Ende der Unterweisung kann der Lernerfolg überprüft werden. Dies hilft nicht nur bei der Dokumentation der Unterweisung, sondern auch bei der Sicherstellung, dass die Inhalte verstanden wurden.

Dokumentation:
Die Teilnahme und das Verständnis der Inhalte müssen dokumentiert werden, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben nachzuweisen. Digitale Plattformen bieten hier oft automatisierte Lösungen an.

DALL·E 2024-02-02 10.48.10

Fazit

Digitale Arbeitsschutzunterweisungen stellen eine zeitgemäße Ergänzung zu traditionellen Präsenzunterweisungen dar. Sie bieten die Chance, Arbeitsschutzinhalte effektiver und flexibler zu vermitteln. Voraussetzung ist jedoch, dass die rechtlichen Grundlagen beachtet und die digitalen Angebote entsprechend sorgfältig ausgewählt und umgesetzt werden. Die technologische Entwicklung bietet hier zunehmend bessere und benutzerfreundlichere Lösungen, die es Unternehmen ermöglichen, ihren Verpflichtungen im Bereich des Arbeitsschutzes auf effiziente Weise nachzukommen.
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